World Art Cooperation

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2009-01-15

Die Waco ist von Sirius Krenzien und dem amerikanischen Künstler Lew Lappert, 1993 in Berlin gegründet worden. Mit der Kunstaktion von Lew Lappert mit dem Titel Killing fields am Haus der Kulturen der Welt am 6. Januar, setzte die Waco ihre erste offizielle Kunstaktion mit großem medialen Intersse erfolgreich um.

99 einzelne, stilisierte Totenschädel aus Zement zusammen mit einem Grabstein bildeten das Schlachtfeld als Symbol für alle Schlachtfelder der Welt ab.

Eine Woche lang durfte das Kunstwerk zu Füßen der Freiheitsglocken bedacht werden.

Waco Präambel

  1. Die Waco ist eine kosmopolitische unabhängige Vereinigung von Künstlern, die ihre Kunst und Persönlichkeit für Gewissensfreiheit und Freiheit der Meinungsäußerung sowie der Menschenrechte einsetzen.
  2. Jede Kunstform ist willkommen.
  3. Jeder Waco Künstler soll sich philosophisch und politisch unabhängig in seiner Art der Darstellung mit den wichtigen Fragen unserer Zeit sowie der Zukunft auseinandersetzen.
  4. Die Zeit ist überreif, in aller Öffentlichkeit einen Meilenstein für die Kultur zu setzen. Kunst ist eine bedeutende Säule aller Gesellschaften, und muß den Stellenwert bekommen, der ihr gebührt.
  5. Die Waco versucht neue Wege philosphisch und künstlerisch zu erarbeiten und zu zeigen.
  6. Wir fühlen uns aufgerufen, den humanitären Gedanken durch die Kunst zu fördern und zu entwickeln.
  7. Jeder Kunstschaffende arbeitet eigenverantwortlich. Alle künstlerischen Rechte verbleiben beim Künstler. Die Waco ist kein Verein oder Organisation; sie ist eine Idee. Die Zugehörigkeit zur Waco ist frei und selbstbestimmt.
  8. Die Mitgliedschaft ist kostenlos.
  9. Mitglied ist jeder Mensch, der sagt, er sei Mitglied der Waco.
  10. Künstler sollten einmal im Jahr eine Aktion im Namen der Waco veranstalten.

Grundgesetz Artikel 5 - Meinungsfreiheit

  1. Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
  2. Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
  3. Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

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